Allgemeine Geschäftsbedingungen der August Renschler GmbH & Co. KG

(Renschler Sanitärlösungen)

Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Unternehmern (§ 14 BGB) schließen, sofern es sich um Kaufverträge, um Kaufverträge mit Montageverpflichtungen oder um Werkverträge handelt.

 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich deren Geltung zugestimmt.

 

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in unserem Angebot schriftlich oder in Textform niedergelegt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform.

Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Soweit sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind 14 Tage nach Erbringung der Leistung (bei Werkverträgen nach der Abnahme) und Zustellung einer Rechnung zur Zahlung fällig.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen in unserem Eigentum.

 

Für Verträge mit Unternehmern gilt zusätzlich: Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist die Veräußerung nur in ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig. Schon jetzt tritt uns der Kunde alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (nach Faktura-Endbetrag brutto) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Gleiches gilt, wenn die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt wird. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer eigenen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Mängel- und Schadensersatzhaftung

Mängelansprüche des Kunden setzen, wenn er Unternehmer ist, voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

Soweit die Kaufsache einen Mangel aufweist, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigng oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen.

 

Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche gegen uns geltend macht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns eine auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhende Pflichtverletzung zur Last liegt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsver-letzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Soweit vorstehend nichts abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung für Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

Wir haften nicht für solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, durch Nichtbeachtung von Pflegevorschriften oder unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes entstehen.

 

Bei Angaben zu Maßen, Gewichten oder anderen Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind branchenübliche Abweichungen zulässig. Solange dadurch der Wert unserer Leistungen und der übliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

Leistungszeit

Die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen sind unverbindliche Vertragsfristen. Wir geraten erst in Verzug, wenn wir nach Überschreitung einer unverbindlichen Vertragsfrist mit angemessener Nachfristsetzung zur Leistung angemahnt werden und die Nachfrist abgelaufen ist.

 

Ansprüche des Kunden auf Ersatz des Verzugsschadens sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz auch Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand : März 2019

Version : 1.1